Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

CrossFit Hallein, Firmenname SALT e.U.

CrossFit Hallein, Firmenname SALT e.U.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Jänner, 2026

  1. Geltung
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden ‚AGB‘) gelten für alle Mitgliedschafts- und Nutzungsverträge zwischen der SALT e.U.., Kalkofenweg 4, 5400 Hallein, Österreich (im Folgenden ‚Betreiber‘) und den Mitgliedern über die Nutzung der Trainingsflächen, Einrichtungen und Leistungen von CrossFit Hallein.
    • Mitglied ist jede natürliche Person, die aufgrund eines abgeschlossenen Vertrages berechtigt ist, die Angebote von CrossFit Hallein gemäß dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang zu nutzen.
    • Diese AGB sind im Studio zur Einsichtnahme aufgelegt beziehungsweise ausgehängt und zusätzlich auf der Website des Betreibers unter crossfit-hallein.at/agb abrufbar. Das Mitglied bestätigt, vor Vertragsabschluss die Möglichkeit gehabt zu haben, von diesen AGB Kenntnis zu nehmen.
  1. Vertragsschluss
    • Der Vertrag kommt entweder durch Unterfertigung in der Box oder durch Abschluss über die App octiv des Betreibers zustande.
    • Sofern im Mitgliedschaftsvertrag einzelvertragliche Regelungen getroffen werden, die von diesen AGB abweichen, gehen die Regelungen des Mitgliedschaftsvertrages den Bestimmungen dieser AGB vor.
    • Verträge mit Minderjährigen können nur abgeschlossen werden, wenn der gesetzliche Vertreter schriftlich zustimmt.
  1. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
    • Der Betreiber bietet betreute Trainingseinheiten in Form von Gruppenklassen, Technik- und Spezialklassen, Open-Gym-Zeiten sowie ergänzende Zusatzleistungen an. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der jeweils abgeschlossenen Mitgliedschaft und den vereinbarten Zusatzpaketen.
    • Das Mitglied ist zur Nutzung der im Vertrag enthaltenen Leistungen während der veröffentlichten Öffnungs- und Kurszeiten berechtigt. Ein Anspruch auf bestimmte Trainer, Kurszeiten oder Trainingsmethoden besteht nicht.
    • Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.

 

  1. Kursanmeldung und Teilnahme
    • Für die Teilnahme an Gruppenkursen ist eine vorherige Anmeldung und Platzreservierung über die vom Betreiber bereitgestellte Buchungsplattform erforderlich.
    • Der Betreiber ist berechtigt, Teilnehmerzahlen zu begrenzen und Kursplätze nach Zeitpunkt der Reservierung zu vergeben.
    • Bei verspätetem Erscheinen kann die Teilnahme aus Sicherheits- und Ablaufgründen verweigert werden.
  1. Open Gym
    • Sofern im Vertrag enthalten, kann das Mitglied während ausgewiesener Open-Gym-Zeiten mit frei verfügbaren Geräten trainieren.
    • Eine permanente Trainerbetreuung kann während dieser Zeiten nicht garantiert werden.

 

  1. Zutritt, Öffnungszeiten und Hausrecht
    • Der Zutritt erfolgt ausschließlich mit aktiver Mitgliedschaft und persönlicher Zutrittsberechtigung (App, Chip oder Code).
    • Zutrittsdaten sind sorgfältig zu verwahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
    • Alkoholisierten Personen oder Personen unter Suchtmitteleinfluss kann der Zutritt verweigert werden.
    • Waffen, illegale Substanzen sowie der Konsum von Alkohol im Studio sind untersagt.
    • Auf der Trainingsfläche sind aus Sicherheits- und Hygienegründen weder Kinder noch Tiere erlaubt; ausgenommen sind Assistenzhunde. Nach Absprache mit dem Betreiber können sich Kinder und Hunde in dafür vorgesehenen Bereichen aufhalten.
    • Den Anweisungen des Betreibers und der Coaches ist Folge zu leisten.
  1. Hygienevorschriften
    • Die Nutzung des Studios ist nur mit geeigneter Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet.
    • Trainingsgeräte und Flächen sind nach Benutzung sauber zu hinterlassen.
    • Mitgebrachte Gegenstände sind in vorgesehenen Ablagen zu verstauen.
  1. Sicherheitsvorschriften und Trainingsbetrieb
    • Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden.
    • Equipment ist pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch zurückzuräumen.
    • Gefährdendes Verhalten sowie unsachgemäßes Abwerfen von Gewichten außerhalb vorgesehener Bereiche sind untersagt.
    • Bei Unfällen ist im zumutbaren Ausmaß Hilfe zu leisten und ein Trainer zu informieren.
  1. Verhalten und Aufnahmen
    • Belästigendes, diskriminierendes oder gefährdendes Verhalten ist untersagt.
    • Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder sind nur mit deren Einwilligung zulässig.
    • Wiederholte Verstöße können zum Studioverweis oder zur Vertragsauflösung führen.
  1. Betriebsunterbrechungen
    • Zur Wartung, Reinigung oder Reparatur sind Betriebsunterbrechungen bis zu 21 Kalendertagen pro Jahr zulässig.
    • Geplante Unterbrechungen werden nach Möglichkeit mindestens sieben Tage vorher angekündigt.
    • Geringfügige Änderungen von Kursplänen oder Öffnungszeiten stellen keinen Kündigungsgrund dar.
  1. Entgelt und Zahlung
    • Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus fällig.
    • Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder – sofern angeboten – bar im Voraus.
    • Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahnkosten verrechnet werden.
    • Der Beitrag versteht sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Gesetzliche Änderungen können weitergegeben werden.
    • Der Beitrag ist wertgesichert auf Basis des Verbraucherpreisindex (Statistik Austria). Anpassungen sind frühestens nach zwölf Monaten möglich.
  1. Vertragsdauer und Verlängerung
    • Es können Mitgliedschaften mit unterschiedlichen Erstbindungsdauern abgeschlossen werden (z. B. 1 oder 12 Monate). Alle Verträge verlängern sich automatisch.
    • Ein-Monats-Verträge müssen spätestens bis zum 15. des laufenden Monats schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Monat.
    • Zwölf-Monats-Verträge verlängern sich automatisch um weitere zwölf Monate, sofern sie nicht spätestens bis zum 15. des letzten Vertragsmonats schriftlich gekündigt werden.

 

  1. Stilllegung
    • Bei Schwangerschaft oder Krankheit ist eine Stilllegung mit Nachweis möglich.
    • Während der Stilllegung besteht kein Nutzungsrecht. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend.
  1. Vorzeitige Kündigung durch das Mitglied

Eine vorzeitige Kündigung ist möglich bei:

– Umzug mit erheblicher Entfernungsvergrößerung (ab 35km)
– Schwangerschaft
– Trainingsunfähigkeit über drei Monate mit ärztlichem Nachweis

  1. Vorzeitige Kündigung durch den Betreiber

Der Betreiber kann den Vertrag sofort beenden bei:

– Zahlungsverzug trotz Mahnung
– Groben oder wiederholten Regelverstößen
– Strafbaren Handlungen oder Gefährdung anderer Personen

  1. Gesundheit und Eigenverantwortung
    • Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Eine ärztliche Abklärung vor Trainingsbeginn wird empfohlen.
    • Das Mitglied bestätigt, gesundheitlich in der Lage zu sein, am Training teilzunehmen.
    • Die Firma SALT e.U. übernimmt im Schadensfall – gleich welcher Art – keine Haftung oder Gewährleistung.
    • Das Mitglied verzichtet gegenüber der Firma SALT e.U. sowie deren Mitarbeiter*innen und Trainer*innen auf sämtliche Ansprüche und Anspruchsrechte im Falle von Personen- oder Sachschäden.
    • Das Mitglied verpflichtet sich, keine Ansprüche gegenüber der Firma SALT e.U. sowie deren Vertreter*innen geltend zu machen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
    • Die Haftung für Personen- und Sachschäden liegt – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – beim Mitglied selbst.
    • Die Firma SALT e.U. sowie deren Vertreter*innen übernehmen keine Garantien oder Erfolgsversprechen im Zusammenhang mit dem Training.
    • Bei Minderjährigen liegt die Aufsichtspflicht und Verantwortung weiterhin bei den Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter*innen.
    • Diese Regelungen gelten für sämtliche Trainings und Leistungen von CrossFit Hallein.

 

  1. Haftung
    • Eine Haftung für Gegenstände besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
    • Für unbeaufsichtigt liegengelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  1. Datenschutz und Bildrechte
  1. Änderung der AGB
    • Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
    • Ohne Widerspruch binnen vier Wochen gelten Änderungen als akzeptiert.
  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB aufrecht.

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Betreibers, soweit gesetzlich zulässig.