Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
CrossFit Hallein, Firmenname SALT e.U.
CrossFit Hallein, Firmenname SALT e.U.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Jänner, 2026
- Geltung
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden ‚AGB‘) gelten für alle Mitgliedschafts- und Nutzungsverträge zwischen der SALT e.U.., Kalkofenweg 4, 5400 Hallein, Österreich (im Folgenden ‚Betreiber‘) und den Mitgliedern über die Nutzung der Trainingsflächen, Einrichtungen und Leistungen von CrossFit Hallein.
- Mitglied ist jede natürliche Person, die aufgrund eines abgeschlossenen Vertrages berechtigt ist, die Angebote von CrossFit Hallein gemäß dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang zu nutzen.
- Diese AGB sind im Studio zur Einsichtnahme aufgelegt beziehungsweise ausgehängt und zusätzlich auf der Website des Betreibers unter crossfit-hallein.at/agb abrufbar. Das Mitglied bestätigt, vor Vertragsabschluss die Möglichkeit gehabt zu haben, von diesen AGB Kenntnis zu nehmen.
- Vertragsschluss
- Der Vertrag kommt entweder durch Unterfertigung in der Box oder durch Abschluss über die App octiv des Betreibers zustande.
- Sofern im Mitgliedschaftsvertrag einzelvertragliche Regelungen getroffen werden, die von diesen AGB abweichen, gehen die Regelungen des Mitgliedschaftsvertrages den Bestimmungen dieser AGB vor.
- Verträge mit Minderjährigen können nur abgeschlossen werden, wenn der gesetzliche Vertreter schriftlich zustimmt.
- Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
- Der Betreiber bietet betreute Trainingseinheiten in Form von Gruppenklassen, Technik- und Spezialklassen, Open-Gym-Zeiten sowie ergänzende Zusatzleistungen an. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der jeweils abgeschlossenen Mitgliedschaft und den vereinbarten Zusatzpaketen.
- Das Mitglied ist zur Nutzung der im Vertrag enthaltenen Leistungen während der veröffentlichten Öffnungs- und Kurszeiten berechtigt. Ein Anspruch auf bestimmte Trainer, Kurszeiten oder Trainingsmethoden besteht nicht.
- Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
- Kursanmeldung und Teilnahme
- Für die Teilnahme an Gruppenkursen ist eine vorherige Anmeldung und Platzreservierung über die vom Betreiber bereitgestellte Buchungsplattform erforderlich.
- Der Betreiber ist berechtigt, Teilnehmerzahlen zu begrenzen und Kursplätze nach Zeitpunkt der Reservierung zu vergeben.
- Bei verspätetem Erscheinen kann die Teilnahme aus Sicherheits- und Ablaufgründen verweigert werden.
- Open Gym
- Sofern im Vertrag enthalten, kann das Mitglied während ausgewiesener Open-Gym-Zeiten mit frei verfügbaren Geräten trainieren.
- Eine permanente Trainerbetreuung kann während dieser Zeiten nicht garantiert werden.
- Zutritt, Öffnungszeiten und Hausrecht
- Der Zutritt erfolgt ausschließlich mit aktiver Mitgliedschaft und persönlicher Zutrittsberechtigung (App, Chip oder Code).
- Zutrittsdaten sind sorgfältig zu verwahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Alkoholisierten Personen oder Personen unter Suchtmitteleinfluss kann der Zutritt verweigert werden.
- Waffen, illegale Substanzen sowie der Konsum von Alkohol im Studio sind untersagt.
- Auf der Trainingsfläche sind aus Sicherheits- und Hygienegründen weder Kinder noch Tiere erlaubt; ausgenommen sind Assistenzhunde. Nach Absprache mit dem Betreiber können sich Kinder und Hunde in dafür vorgesehenen Bereichen aufhalten.
- Den Anweisungen des Betreibers und der Coaches ist Folge zu leisten.
- Hygienevorschriften
- Die Nutzung des Studios ist nur mit geeigneter Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet.
- Trainingsgeräte und Flächen sind nach Benutzung sauber zu hinterlassen.
- Mitgebrachte Gegenstände sind in vorgesehenen Ablagen zu verstauen.
- Sicherheitsvorschriften und Trainingsbetrieb
- Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden.
- Equipment ist pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch zurückzuräumen.
- Gefährdendes Verhalten sowie unsachgemäßes Abwerfen von Gewichten außerhalb vorgesehener Bereiche sind untersagt.
- Bei Unfällen ist im zumutbaren Ausmaß Hilfe zu leisten und ein Trainer zu informieren.
- Verhalten und Aufnahmen
- Belästigendes, diskriminierendes oder gefährdendes Verhalten ist untersagt.
- Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder sind nur mit deren Einwilligung zulässig.
- Wiederholte Verstöße können zum Studioverweis oder zur Vertragsauflösung führen.
- Betriebsunterbrechungen
- Zur Wartung, Reinigung oder Reparatur sind Betriebsunterbrechungen bis zu 21 Kalendertagen pro Jahr zulässig.
- Geplante Unterbrechungen werden nach Möglichkeit mindestens sieben Tage vorher angekündigt.
- Geringfügige Änderungen von Kursplänen oder Öffnungszeiten stellen keinen Kündigungsgrund dar.
- Entgelt und Zahlung
- Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus fällig.
- Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder – sofern angeboten – bar im Voraus.
- Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahnkosten verrechnet werden.
- Der Beitrag versteht sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Gesetzliche Änderungen können weitergegeben werden.
- Der Beitrag ist wertgesichert auf Basis des Verbraucherpreisindex (Statistik Austria). Anpassungen sind frühestens nach zwölf Monaten möglich.
- Vertragsdauer und Verlängerung
- Es können Mitgliedschaften mit unterschiedlichen Erstbindungsdauern abgeschlossen werden (z. B. 1 oder 12 Monate). Alle Verträge verlängern sich automatisch.
- Ein-Monats-Verträge müssen spätestens bis zum 15. des laufenden Monats schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Monat.
- Zwölf-Monats-Verträge verlängern sich automatisch um weitere zwölf Monate, sofern sie nicht spätestens bis zum 15. des letzten Vertragsmonats schriftlich gekündigt werden.
- Stilllegung
- Bei Schwangerschaft oder Krankheit ist eine Stilllegung mit Nachweis möglich.
- Während der Stilllegung besteht kein Nutzungsrecht. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend.
- Vorzeitige Kündigung durch das Mitglied
Eine vorzeitige Kündigung ist möglich bei:
– Umzug mit erheblicher Entfernungsvergrößerung (ab 35km)
– Schwangerschaft
– Trainingsunfähigkeit über drei Monate mit ärztlichem Nachweis
- Vorzeitige Kündigung durch den Betreiber
Der Betreiber kann den Vertrag sofort beenden bei:
– Zahlungsverzug trotz Mahnung
– Groben oder wiederholten Regelverstößen
– Strafbaren Handlungen oder Gefährdung anderer Personen
- Gesundheit und Eigenverantwortung
- Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Eine ärztliche Abklärung vor Trainingsbeginn wird empfohlen.
- Das Mitglied bestätigt, gesundheitlich in der Lage zu sein, am Training teilzunehmen.
- Die Firma SALT e.U. übernimmt im Schadensfall – gleich welcher Art – keine Haftung oder Gewährleistung.
- Das Mitglied verzichtet gegenüber der Firma SALT e.U. sowie deren Mitarbeiter*innen und Trainer*innen auf sämtliche Ansprüche und Anspruchsrechte im Falle von Personen- oder Sachschäden.
- Das Mitglied verpflichtet sich, keine Ansprüche gegenüber der Firma SALT e.U. sowie deren Vertreter*innen geltend zu machen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
- Die Haftung für Personen- und Sachschäden liegt – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – beim Mitglied selbst.
- Die Firma SALT e.U. sowie deren Vertreter*innen übernehmen keine Garantien oder Erfolgsversprechen im Zusammenhang mit dem Training.
- Bei Minderjährigen liegt die Aufsichtspflicht und Verantwortung weiterhin bei den Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter*innen.
- Diese Regelungen gelten für sämtliche Trainings und Leistungen von CrossFit Hallein.
- Haftung
- Eine Haftung für Gegenstände besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Für unbeaufsichtigt liegengelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Datenschutz und Bildrechte
- Personenbezogene Daten werden DSGVO-konform verarbeitet. Details unter crossfit-hallein.at/datenschutzerklaerung/
- Bild- und Videoaufnahmen können nach Zustimmung für Promotionszwecke verwendet werden.
- Änderung der AGB
- Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
- Ohne Widerspruch binnen vier Wochen gelten Änderungen als akzeptiert.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB aufrecht.
- Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Betreibers, soweit gesetzlich zulässig.